FAQ / HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Mitgliedsausweise

Der Deutsche Kanu-Verband (DKV) informiert mit dem Merkblatt für DKV Kanustationen über die derzeit gültigen Formen von Mitgliedsausweisen für DKV Mitglieder. Alle nachfolgend genannten Mitgliedsausweise sind nur in Verbindung mit der aktuellen Jahresbeitragsmarke gültig. Die Jahresbeitragsmarken erhalten die Vereine immer am Jahresanfang mit der Rechnung für die Mitgliedsbeiträge zugeschickt.

Der DKV nennt als gültige Mitgliedsausweise:

1. eigener Vereinsausweis

2. Deutscher Sportausweis

3. DKV Ausweis

Es haben sich schon einige Vereine über die Deutsche Sportausweis GmbH die Vorteile für ihre Mitglieder gesichert. Falls Ihr Verein noch nicht dabei ist, hier kommt der Link zur DKV Internetseite mit den Informationen: https://www.kanu.de/SERVICE/Service-fuer-Vereine/Deutscher-Sportausweis-52213.html

 

Transparenzregister

Informationen zum Transparenzregister finden sich auf der Homepage des Landessportbundes Hessen: https://www.lsbh-vereinsberater.de/recht-steuern-und-versicherungen/recht/transparenzregister/

 

Ein Kanu-Unfall - was ist zu beachten?

Auch die besten Paddler sind nicht vor Unfällen gefeit. Wie schnell ist beim Weg zum Gewässer der Fuß umgeknickt, schneidet man sich an scharfkantigen Steinen, ganz zu schweigen von noch schlimmeren Verletzungen. Organisierte Kanuten, deren Verein Mitglied im HKV ist, sind bei ihrer Sportausübung im Verein (aber nicht bei Privatfahrten !!!) vielseitig versichert.
Die Versicherungsbedingungen sind auf der Homepage der ARAG-Sportversicherung des Landessportbundes Hessen unter folgendem Link zu finden:
https://www.arag.de/versicherungen/vereine-verbaende/sport/hessen/sportversicherung/
Im Falle eines Falles sollte das Versicherungsbüro unter 069 / 6789-252 umgehend informiert werden. Dort stehen die Mitarbeiter für alle Fragen rund um die Sportversicherung zu Verfügung.

Ein Kanu-Unfall, egal wie unbedeutend oder auch gravierend, soll dem DKV mit folgendem Unfall-Berichtsbogen gemeldet werden. Die gesammelten Daten fließen anonymisiert in die DKV-Unfallstatistik ein und dienen der Analyse, um Unfallschwerpunkte zu identifizieren und die Sicherheit im Kanusport zu verbessern. Hier der Download des DKV-Unfall-Berichtsbogens.

 

Was muss ich als DKV Mitglied tun, wenn ich auf der Diemel paddeln möchte?

Künftig wird die Nutzung der Diemel für Mitglieder des Deutschen Kanu-Verbandes durch das Regierungspräsidium Kassel wie folgt geregelt: „Vereinsorganisierte Nutzer sind Einzelpersonen oder Gruppen, die den Wassersport über die Vereine des Deutschen Kanu-Verbandes betreiben. Umfasst sind sowohl Wettkämpfe, als auch Trainingsfahrten und der Freizeitsport. Für die Zuordnung ist es unerheblich, ob die Vereine an dem jeweiligen Gewässer ansässig sind oder nicht. 

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über folgenden Link: https://www.etermin.net/rp-kassel_hessen_de_Befahrung_Diemel

 

Welche Spanngurte dürfen zum Bootstransport auf Autodach und Bootsanhänger verwendet werden?

In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) §22 Ladung heißt es:
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Diese Regeln der Technik werden in "DIN EN 12195, Teil 2: Sicherheit - Zurrgurte aus Chemiefasern" angegeben.
Es wird beim Dach- und Anhängertransport nicht zwischen privaten oder gewerblichen Transporten unterschieden. Die Zurrgurte müssen mit Prüfetikett gekennzeichnet sein, ungekennzeichnete Zurrgurte dürfen nicht verwendet werden. Eine zeitlich Begrenzung, also ein "Ablaufdatum" für Zurrgurte gibt es nicht. Zurrgurte dürfen so lange eingesetzt werden, bis sie aufgrund von Beschädigungen ablegereif sind. Nicht mehr verwendet werden darf ein Zurrgurt z.B. bei Garnbrüchen oder Garnschnitten, die mehr als 10% des Gewebes zerstören; bei Beschädigungen tragender Nähte, bei Verformungen durch Wärmeeinfluss; bei Schäden infolge der Einwirkung von Chemikalien; bei nicht vorhandenem oder nicht lesbarem Kennzeichnungsetikett; bei Anrissen, groben Verformungen, Brüchen oder bedenklichen Korrosionserscheinungen an Ratschen oder Verbindungselementen.
Weitere Informationen:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php
NEU: https://www.ladungssicherung.eu/ratgeber/zurrgurte-und-spanngurte/
http://www.lasiportal.de/ladungssicherung/ladungssicherung-abc/ladungssicherung-abc.php

MITGLIEDSCHAFT

Es lohnt sich, im Kanu-Club dabei zu sein: Informationen über attraktive Touren, persönliche Erfahrungen zu Booten und Ausrüstung, Teilnahme an Fahrten oder auch einfach nur mit Freunden paddeln – die Zugehörigkeit zum Kanu-Club bietet zahlreiche Vorteile!

WEITERE INFOS ZUR MITGLIEDSCHAFT

PADDELN LERNEN

Kanufahren ist ganz einfach – wenn man genügend geübt hat. Natürlich kann man versuchen, sich das Kanufahren selbst beizubringen; dies ist aber die mühseligste Variante. Am Besten ist das Kanufahren im Verein zu erlernen.

WEITERE INFOS

Mitglied werden in einem Kanu-Verein

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