FLUSS-INFO

Die Befahrungsregelungen der Gewässer sind auf der DKV Homepage online abrufbar. Unter TOURENPLANUNG befindet sich der Link. Bitte dort die Seite herunterscrollen.

 

 

 

 

 

Das Land Hessen hat seine Verordnungstexte zu den verschiedenen Schutzgebieten (Vogelschutz-, Landschaftsschutz-, Naturschutz-, FFH_Gebieten usw.) online gestellt. Unter folgendem Link

http://natureg.hessen.de/mapapps/resources/apps/natureg/index.html?lang=de

findet sich im NATUREG-Viewer eine interaktive Hessen-Karte, die sich vergrößern lässt, so dass jedes Gewässer dargestellt werden kann.
Auf der rechten Seite werden die gewünschten Schutzgebiete mit einem Häkchen ausgewählt, dann färbt sich in der Karte dieser Bereich farbig.
Beim Klick in das Gebiet auf der Landkarte öffnet sich ein Dialog-Fenster mit dem Hinweis: Dokumente zum Schutzgebiet. Dort ist der jeweils gültige Verordnungstext als PDF zum Download hinterlegt.
Allerdings müssen zu jeden Gewässer die verschiedenen Schutzgebiet einzeln angeklickt werden, denn manchmal gibt es an einem Gewässer mehrere davon, die sich auch überlappen können (wie z.B. an der Hanauer Kinzig).

 

SUP Verbot in Schleusen

Generaldirektion Wasserstraßen und Schiffahrt erlässt Allgemeinverfügung.
Download hier.
Vom 10. August 2018 an besteht laut Allgemeinverfügung in allen Schleusen an Binnenschifffahrtsstraßen ein Verbot, SUPs zu schleusen. Hier der Wortlaut:
Die Benutzung der Schleusen an Binnenschifffahrtsstraßen mit schwimmenden Gegenständen, auf denen kein sitzender Aufenthalt von Personen möglich ist, keine Festmacheeinrichtungen vorhanden und keine Absturzsicherungen gegen das Überbordgehen von Personen vorhanden sind, ist verboten. Dies gilt insbesondere für Surfbretter, die für das sogenannte Stand-Up-Paddling genutzt werden.
Bekanntmachung veröffentlicht am Donnerstag, 9. August 2018, BAnz AT 09.08.2018 B5

Aktuelle Pegelstände können über folgende Internetseiten abgefragt werden:

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG)

Übersicht über die aktuellen Schleusensperrungen

Übersicht über die aktuellen Schleusensperrungen. Quelle: ELWIS https://www.elwis.de/DE/dynamisch/mvc/main.php

Befahrungsregelungen in Deutschland

Aktuelle Befahrungsregelungen in Deutschland, herausgegeben vom Deutschen Kanu-Verband.

Befahrungsregelung der "Nordhessischen Fließgewässer"

Fahrten auf der Diemel müssen vorab angemeldet werden. Künftig wird die Nutzung der Diemel für Mitglieder des Deutschen Kanu-Verbandes durch das Regierungspräsidium Kassel wie folgt geregelt:

„Vereinsorganisierte Nutzer sind Einzelpersonen oder Gruppen, die den Wassersport über die Vereine des Deutschen Kanu-Verbandes betreiben. Umfasst sind sowohl Wettkämpfe, als auch Trainingsfahrten und der Freizeitsport. Für die Zuordnung ist es unerheblich, ob die Vereine an dem jeweiligen Gewässer ansässig sind oder nicht.

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über folgenden Link: https://www.etermin.net/rp-kassel_hessen_de_Befahrung_Diemel

 


Informationen über die Flüsse in Deutschland entnehmen Sie bitte dem Deutschen Flusswanderbuch. Befahrungsregelungen finden Sie auch im DKV Sportprogramm des Deutschen Kanu-Verbandes.
Zusätzliche aktuelle Informationen:


Rhein
Das Regierungpräsidium Darmstadt hat mit sofortiger Wirkung eine Schutzanordnung zum Schutz der Brut-, Zug- und Rastvogelarten im Naturschutzgebiet „Mariannenaue" (Rhein) erlassen.
Zweck der Unterschutzstellung der Mariannenaue als Naturschutzgebiet ist u.a. die Sicherung der die Rheininsel umgebenden Stillwasserbereiche wegen ihrer Bedeutung als international bedeutendes Rast- und Überwinterungsquartier für Schwimm- und Watvögel und als Brutgebiet bestandsbedrohter, auf störungsfreie Wasserflächen, Röhrichte und Auewald angewiesener Vogelarten.

Das Befahren der Stillwasserbereiche im Naturschutzgebiet „Mariannenaue“ innerhalb der die Insel umgebenden Parallelwerke von Rhein-km 512,04 bis Rhein-km 517,35 mit Wasserfahrzeugen ist in der Zeit vom 01. April bis zum 14. Oktober untersagt. Der Bereich des Befahrensverbotes wird durch Schilder kenntlich gemacht.

Ausgenommen vom Verbot bleibt das Befahren der Stillwasserbereiche mit Wasserfahrzeugen in der Zeit vom 01. April bis zum 20. September in einem Abschnitt, der durch die südliche und westliche Grenze der Befahrensregelung und zur Insel Mariannenaue hin durch eine ausgetonnte Linie begrenzt wird, die von Rhein-km 515,0 bis zur westlichen Spitze der Insel Mariannenaue in einem Abstand von jeweils 40 m zum Ufer und von dort in gerader Linie bis zum nördlichen Parallelwerk verläuft.
Rein vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass im gesamten Naturschutzgebiet nach wie vor vom 15. Oktober bis 31. März ein Befahrensverbot vorliegt.

Aktuelle Änderung der Befahrungsregelung im Naturschutzgebiet Mariannenaue

Die Wasserflächen innerhalb der die Insel Mariannenaue umgebenden Parallelwerke von Rhein-km 512,04 bis Rhein-km 517,35 dürfen ganzjährig nicht befahren werden.
Ausgenommen hiervon bleibt das Befahren in der Zeit vom 01. April bis zum 20. September im westlichen Abschnitt, der durch die südliche Grenze der Befahrensregelung und eine ausgetonnte Linie begrenzt wird, die von Rhein-km 515,0 bis zur westlichen Spitze der Insel Mariannenaue in einem Abstand von jeweils 40 m zum Ufer und von dort in gerader Linie bis zum nördlichen Parallelwerk verläuft.
Weiterhin gilt das ganzjährige Uferbetretungsverbot der Insel, der Sandbänke, Leitwerke und aller bei Niedrigwasser trockenfallender Flächen gemäß der Verordnung über das NSG Mariannenaue.
Link zur Verordnung: https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/NSGBefV/NSGBefV-node.html


Dill
Achtung! Änderungen im Flusslauf im Stadtbereich Wetzlar. Durch Wasserbaumaßnahmen wurden die beiden Stufen km 1,5 und km 1,8 durch sogenanne "Rauhe Rampen" ersetzt, die sich jeweils über eine Länge von 50 Metern erstrecken. Achtung: Bei Normalwasserstand nicht fahrbar, Umtrageweg suchen. Bei Mittelhochwasser für geübte Wildwasserfahrer durchfahren möglich.


Este
Achtung! Der Landeskanuverband Niedersachsen teilt uns mit, dass die Befahrung der Este nur noch zwischen Hollerstedt und Moisburg möglich ist. Die Umtragemöglichkeit in Moisburg steht nicht mehr zur Verfügung. Das private Gelände ist durch einen Zaun versperrt. Einen weiteren öffentlichen Zugang in der Gemeinde Moisburg gibt es gegenwärtig nicht. Wir bitten diese Regelung zu respektieren. Solbald neue Informationen vorliegen, werden diese veröffentlicht.


Fränkische Saale
Seit 1.8.2009 ist die folgende Reglung für die Fränkische Saale in Kraft. Die Fränkische Saale ist nur noch ab der Straßenbrücke Bad Neustadt- Herschfeld  km  93,8 bis zur Mündung  täglich von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr befahrbar. Keine Boote über 110 cm Breite und über 600 cm Länge, Gruppengröße maximal 12 Boote, Verbot des zusammenbindens von Booten. Verbote von Wehrbefahrungen sind durch Schilder ausgewiesen, ebenso die Umtragestellen. Befahrungsverbot der Mäander von Aschach und Gräfendorf. Empfohlener  MP am Pegel Salz (160 cm) und Wolfsmünster (140 cm ) beachten. Für alle Zuflüsse zur Fränkischen Saale, außer der Sinn, besteht ebenfals ein Befahrungsverbot. Die Befahrung von km 1,6 bis km 0 im Stadtbereich Gemünden ist von der Uhrzeitreglung ausgenommen


Fulda
Gefahrenstelle: Gefährdung des Schiffsverkehrs auf der Fulda in Höhe zwischen Flusskilometer 21,5 - 21,7, etwa 300 Meter unterhalb der Straßenbrücke Niederellenbach: Dort ist ein dickerer Baum auf der rechten Seite umgestürzt und blockiert fast die gesamte Fahrrinne. Lediglich am linken Ufer verbleibt noch eine Restbreite von ca. 1 Meter. Bei sinkendem Wasserstand dürfte diese Lücke entfallen, so dass der Fluss gänzlich zu ist. Zeitpunkt der Feststellung: 07.06.2016, 12.30 Uhr.

Achtung! Im Bereich oberhalb Solms ist des zu Strukturänderungen im Flusslauf gekommen. Es liegen entwurzelte Bäume im Hauptstrom. Wir bitten um besondere Vorsicht!
Das Befahren der Fulda im Naturschutzgebiet Fuldaaue bei Eichenzell und NSG Mosbachwiesen bei Rönshausen ist verboten.

Bei Mecklar, Fluss-km 111,5: Linkes Ufer mit unbrauchbarer Bootsrutsche, kaum Anlademöglichkeit für längere Boote, Umtragen nur sehr schwer möglich, Einsetzen im Unterwasser ebenfalls erschwert.
Achtung! Bei höherem Wasserstand Lebensgefahr durch Wasserdruck auf das Metallgeländer!!!


Ginsheimer Altrhein
Das Befahren des Ginsheimer Altrheins von der Einmünung des Schwarzbachs (Altrhein-km 1,5) bis zum Steindamm bei Gut Hohenau (Altrhein-km 5,35) ist in der Zeit vom 15. April bis 15. Juni eines jeden Jahres für alle Fahrzeuge verboten. In der Zeit vom 16. Juni bis 14. April dürfen Kleinfahrzeuge ohne eigene Triebkraft die Fahrrinne der genannten Strecke befahren. Das Einfahren in die vor den Ufern liegenden Schilf- und Weidengürtel sowie das Anlanden an den Altrheinufern ist nicht gestattet.


Lahn

Die Bahnstrecke im Lahntal bekommt zwischen Wetzlar und Limburg ein modernes Stellwerksystem (und zum Teil auch moderne Bahnsteige und Bahnübergänge), daher wird die Lahntalbahn in den Osterferien und vier Monate im Sommer (von Anfang Juli bis Ende Oktober 2024) zwischen Wetzlar und Limburg in großen Teilen als Schienenersatzverkehr mit Bussen gefahren werden. In den Bussen sind im Vergleich nur sehr eingeschränkte Kapazitäten für Mensch und Gepäck vorhanden. Daher kann der SEV vor allem an Tagen, an denen klassischerweise Wasserwanderer für die Hin- oder Rückfahrt in den Zug steigen würden, definitiv kein Ersatz sein. Wasserwanderer müssen daher in diesem Sommer die (Rück‑) Reise ohne ÖPNV organisieren. Informationen gibt es beim Lahntal Tourismus Verband: https://www.daslahntal.de/presse_ltv/modernisierungsarbeiten-und-barrierefreier-ausbau-der-lahntalbahn-fuehren-zu-einschraenkungen-im-bahnverkehr-im-sommer-2024/

 
Das Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg führt eine Aufwertung des Lebensraums der streng geschützten Würfelnatter durch. Die Pflege- bzw. Unterhaltungsmaßnahmen im Bestandshabitat der Würfelnatter unterhalb der Wehranlage Nievern (zwischen Bad Ems und Lahnstein) finden in der 45. bis voraussichtlich 47. KW 2022 statt. Wir bitten um Beachtung und darum die übliche Fahrrinne nicht zu verlassen.
 
Am 19.04.2021 haben Sanierungsarbeiten am Kinkelschen Wehr in Gießen, etwa bei Lahn km -5,300, begonnen. In diesem Zusammenhang ist eine Absenkung des Stauziels im Oberwasser (Lahn km -5,300 bis -11,500) erforderlich. Die Bootsrutsche wird nicht nutzbar sein. Es muss schon ca. 100 Meter vorher ausgestiegen werden und eine lange Strecke zum Umtragen in Kauf genommen werden. Die Dauer der Arbeiten ist noch nicht bekannt.

Schleuse Dorlar, Flußkilometer 4,5: Wichtig für Paddler die nicht die Schleuse benutzen wollen und können. Lt. Aussage WSA Wetzlar den linken Ausstieg benutzen. Umtragen soll auf der linken Seite durch eine offene Tür über den daneben liegenden Weg möglich sein. Ein Schild mit der Kennzeichnung der Umtragemöglichkeit soll noch angebracht werden.

 

Schiffstunnel und Koppelschleuse Weilburg: Das Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Koblenz hat eine Schifffahrtspolizeiliche Anordnung (§ 1.22 BinSchStrO) sowie ein informatives Faltblatt mit Sicherheits- und Bedienungshinweisen für Wassertouristen und -sportler veröffentlicht. Darüber hinaus wird auf dem Schleusengelände noch ein für den ankommenden Gast direkt sichtbares DIN A0 Schild mit den Inhalten des Flyers installiert. Weitere Hinweise und Informationen werden zeitnah auch noch vor dem Schifffahrtstunnel direkt an der Einfahrt angebracht.
Zur Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt im Bereich des Schiffstunnels und der Koppelschleuse Weilburg (Lahn-km 39,400) wird durch das Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Koblenz Folgendes angeordnet:
1) Kanadier, Kanus, Kajaks, Ruderboote und Tretboote dürfen in den Schiffstunnel nur einfahren, wenn im Anschluss die Schleuse durchfahren wird.
2) Bei der Einfahrt in den Schiffstunnel sowie beim Durchfahren der Koppelschleuse müssen alle Personen in den obengenannten Booten Rettungswesten bzw. Schwimmwesten tragen.
3) Die einfahrenden Fahrzeuge müssen sich im Schiffstunnel jeweils rechts oder links an den Haltestangen festhalten. Dies bedeutet, an jeder Seite der Tunnelwand darf nur eine Bootsbreite liegen, sodass in der Mitte des Tunnels eine Rettungsgasse bleibt.
4) Für die Weitergabe der schifffahrtspolizeilichen Anordnung in schriftlicher Form sollen die Unternehmen von Vermietbooten bzw. die Wassersportvereine verantwortlich sein. Sie müssen den Mietern bzw. den Vereinsmitgliedern, welche auf Ihrer geplanten Tour den Schiffstunnel und die Koppelschleuse Weilburg durchfahren, bei der Einweisung einen Abdruck dieser Anordnung aushändigen und erklären. Der DKV klärt gerade aktuell mit dem Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Koblenz diesen Punkt 4 ab. Der DKV empfiehlt die Anordnung in den Bootshäusern auszuhängen und ansonsten die Vorgaben (Schwimmwestenpflicht etc. ) auf den Internetseiten zu veröffentlichen. Die Sport- und Freizeitschifffahrt wird gebeten, den o.g. Bereich mit besonderer Vorsicht zu passieren.


Lahn-Schleusen auf einen Blick (Quelle: ELWIS)
 
 
Main
Die Notfallmeldestelle befindet sich bei der Schleuse Krotzenburg und ist erreichbar unter: 06186-917590 oder 0173-3280333.



Nidda

Neu seit Mai 2023: Sperrung im Stadtgebiet Frankfurt. Altarm Bonames S. 634und Höchster Wehr S 639, siehe Amtsblatt der Stadt Frankfurt.

Weitere Einschränkungen:

Aufgrund der Ausweisung des Naturschutzgebietes „Am Mähried bei Staden" ist die Befahrung nur ab Ober-Florstadt (Fluss-km 52,5) möglich.
Durch die am 20. Januar 2015 in Kraft getretene Verordnung ist in der Zeit vom 1. März bis 30. September das Befahren der Nidda mit Wasserfahrzeugen aller Art auf zwei renaturierten Gewässerabschnitten verboten. Diese Abschnitte liegen südlich von Ilbenstadt (km 41 bis km 39,5) und zwischen Klein-Karben und Dortelweil (km 33 bis km 28,5). Verstöße gegen das Befahrungsverbot gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Euro geahndet werden.
Achtung: südlich der Ortschaft Karben unpassierbarer Baumverhau mit Ansammlung von Treibgut aller Art, Umtragen auf der linken Seite sehr schwierig, ca. 100 m.
GPS: Breitengrad 50;12;32.2619, Längengrad 8;46;27.2459


Werra
Informationen zur Befahrungsregelung

Info 1 (NSG "Freudenthal bei Witzenhausen")
Info 2 (NSG "Kiesteich unter der Aue´schen Kugel")
Info 3 (NSG "Rohrlache von Heringen")


Weser
Paddlen bei Hochwasser - Infos siehe ganz oben erster Absatz "Datei" (rote Schrift), weitere Info siehe
www.kanu-bremen.de oder hier weiter aufgeführt: 

Befahrensregeln Oberweser bei Hochwasser: Seit Oktober 2010 regelt eine schifffahrtspolizeiliche Anordnung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte nunmehr verbindlich, ab welchem Pegel die Schifffahrt - und damit auch das Paddeln - bei Hochwasser auf der Weser untersagt ist. Die aktuellen Pegelstände sind zu finden unter www.elwis.de. Die Regelung gilt ab sofort bis oberhalb des Weserwehrs in Bremen Hemelingen. Befahrungsverbot bei:

- Pegel Hann.-Münden über 4,10m (Hann.-Münden bis Bodenfelde)
- Pegel Wahmbeck über 4,35 m (Bodenfelde bis Bad Karlshafen)
- Pegel Karlshafen über 4,10 m (Bad Karlshafen bis Nethemündung)
- Pegel Höxter über 4,80 m (Nethemündung bis Forst)
- Pegel Bodenwerder über 4,50 m (Forst bis Emmermündung)
- Pegel Hameln-Wehrbergen über 4,65 m (Emmermündung bis Rinteln)
- Pegel Hameln-Wehrbergen über 4,65 m (Rinteln-Minden-Südabstieg bis We-km 204,47)
- Pegel Porta über 4,80 m (Minden-Südabstieg We-km 240,47 bis Schleuse Petershagen)
- Pegel Petershagen über 6,45 m (Schleuse Petershagen bis Schleuse Schlüsselburg)
- Pegel Stolzenau über 5,50 m (Schleuse Schlüsselburg bis Schleuse Landesbergen)
- Pegel Liebenau über 5,35 m (Schleuse Landesbergen bis Schleuse Drakenburg)
- Pegel Drakenburg über 6,95 m (Schleuse Drakenburg bis Schleuse Dörverden)
- Pegel Dörverden über 7,20 m (Schleuse Dörverden bis Schleuse Langwedel)
- Pegel Intschede über 6,25 m (Schleuse Langwedel bis Schleuse Bremen-Hemelingen)

 Alle Angaben ohne Gewähr

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Es lohnt sich, im Kanu-Club dabei zu sein: Informationen über attraktive Touren, persönliche Erfahrungen zu Booten und Ausrüstung, Teilnahme an Fahrten oder auch einfach nur mit Freunden paddeln – die Zugehörigkeit zum Kanu-Club bietet zahlreiche Vorteile!

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Kanufahren ist ganz einfach – wenn man genügend geübt hat. Natürlich kann man versuchen, sich das Kanufahren selbst beizubringen; dies ist aber die mühseligste Variante. Am Besten ist das Kanufahren im Verein zu erlernen.

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