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Gemeinnütziger Kanusport in Hessen: Vom Land gelobt, vom RP Darmstadt verboten, vom Verwaltungsgericht Gießen ignoriert

Mit Unverständnis und Empörung reagiert der Hessische Kanu-Verband (HKV) auf die jüngste Information des Regierungspräsidiums Darmstadt, wonach erneut in diesem Jahr Kanusport auf der Nidda durch eine Allgemeinverfügung untersagt werden soll – obwohl der HKV bereits gegen die vergangenen Allgemeinverfügungen Klage vor dem Verwaltungsgericht Gießen erhoben hat!

Mit Schreiben vom 18. Februar 2014 hat das Regierungspräsidium Darmstadt bezüglich der Klage des HKV gegen die 2012 und 2013 verhängten Befahrungsverbote dem Verwaltungsgericht Gießen mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit den zahlreichen Einsprüchen gegen die geplante Verordnung für ein Landschaftsschutzgebiet „Auenverband Wetterau“ erneut in diesem Jahr eine Allgemeinverfügung den Kanusport auf der Nidda untersagen werde.

Hierzu erklärt Christian Rose, Präsident des Hessischen Kanu-Verbands: „Das Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt an das Verwaltungsgericht Gießen ist ein Schlag in das Gesicht aller Hessen, die bisher Vertrauen in das ordnungsgemäße Verwaltungshandeln gesetzt haben. Es ist aber auch ein Armutszeugnis für eine Verwaltungsgerichtsbarkeit, die nach über 20 Monaten noch nicht einmal in der Lage ist, über die Klagebefugnis des HKV zu entscheiden.“

Der HKV hat bereits im Jahr 2012 (und später im Jahr 2013) form- und fristgerecht gegen die damals erstmals erlassene Allgemeinverfügung Klage vor dem Verwaltungsgericht Gießen erhoben. Das Gericht hat zweimal den Eilantrag jeweils so spät (gegen Ende des Befahrungsverbots) entschieden, dass das eingelegte Rechtsmittel beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof für erledigt erklärt werden musste bzw. der Gerichtshof auf das Hauptsacheverfahren beim Verwaltungsgericht Gießen verwies. Es ist zu befürchten, dass das Regierungspräsidium Darmstadt seine rechtswidrigen Verbote weiterhin aussprechen wird, ohne dass eine verbindliche gerichtliche Kontrolle diesem Handeln ein Ende bereitet. 

Die vielen Einsprüche gegen die geplante Verordnung für den Auenverband Wetterau kommen für den HKV nicht überraschend: In seinen Stellungnahmen hat er zusammen mit dem Deutschen Kanu-Verband auf rechtswidrige Verbote hingewiesen. Das Regierungspräsidium hat unter Missachtung gebotener und auf der Hand liegender Abwägungsprozesse ausschließlich einige wenige Handlungen im geplanten Schutzgebiet untersagt: das Betreten der Ufer, das freie Laufenlassen von Hunden und das Befahren der Nidda mit Kanus. Andere Freizeitaktivitäten, wie z.B. der Angelsport sind - richtigerweise - nicht betroffen. Vom Hessischen Kanu-Verband angebotene Maßnahmen, die den Schutzzweck ohne ein Kanuverbot ebenso sicherstellen, wurden ohne Begründung abgelehnt.

Wenn der Hessische Kanu-Verband auf Ebene der Landesbehörden über den gemeinnützigen Kanusport diskutiert, gibt es immer wieder Lob für sein Umweltengagement. Hat man aber mit Behörden auf mittlerer Ebene wie z.B. dem Regierungspräsidium Darmstadt zu tun, gilt dieses Engagement offenbar nicht mehr – hier will man vielmehr Kanusport generell verbieten oder ist nicht bereit, weniger einschränkende Maßnahmen umzusetzen. Der Hessische Kanu-Verband fordert deshalb das Regierungspräsidium Darmstadt auf, im Jahr 2014 kein generelles Befahrungsverbot zu verhängen, sondern endlich die aufgezeigten differenzierten Befahrungsregelungen, wie z.B. ein Uferbetretungsverbot und eine wasserstandsabhängige Erlaubnis zur Befahrung mit Kanus umzusetzen.

Das Verwaltungsgericht Gießen wird aufgefordert, endlich in den anhängigen (Hauptsache-) Verfahren Entscheidungen zu treffen und so sicher zu stellen, dass der gesetzliche Rechtsschutz nicht nur auf dem Papier vorhanden ist! Sollte es 2014 wieder zu einem Befahrungsverbot durch eine Allgemeinverfügung kommen, schlägt der HKV vor, der Verfassungsrang des Sports aus der Verfassung des Landes Hessen wieder zu streichen: Ein Verfassungsrecht, das selbst Behörden in Hessen nicht berücksichtigen, ist überflüssig! Ansprechpartner im HKV: Vizepräsidentin Freizeitsport Petra Schellhorn  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Tel.: 069 / 675871

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