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Nidda - RP Darmstadt lehnt einvernehmliche Befahrungsregelung ab

Bei einer Unterredung am 09.Januar 2014 in Darmstadt hat die die Dezernatsleitung "Schutzgebiete" beim Regierungspräsidium Darmstadt die Entwicklung einvernehmlicher Befahrungsreglungen für Kanusportler auf der Nidda abgelehnt. Vielmehr will sie die im Entwurf der "Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Auenverbund Wetterau" vorgesehene Sperrung von sieben Monaten zwischen März und September unbedingt durchsetzen. Bei der Unterredung, an der die Vizepräsidentin des Hessischen-Kanu-Verbandes (HKV) Petra Schellhorn und DKV-Geschäftsführer Freizeitsport Ulrich Clausing teilnahmen, wurde durch die zuständige Dezernatsleiterin jeder Ansatz einer differenzierten Regelung abgelehnt. Bitte hier klicken und weiterlesen.

Der Hessische Kanu-Verband, der Deutsche Kanu-Verband und der Landessportbund Hessen haben jeweils Stellungnahmen zur Novellierung des Landschaftsschutzgebietes "Auenverbund Wetterau" beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht und bieten der Behörde an, gemeinsam nach einvernehmlichen Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

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