VERBANDS NEWS

Verwirrung um die Diemel

Hinsichtlich der aktuellen Befahrungsregelungen auf der Diemel in Hessen ist zwischen den Behörden und dem Hessischen Kanu-Verband Verwirrung entstanden. Grundlage der letzten Gespräche und Informationen mit dem Regierungspräsidium Kassel war der zukünftige Regelungsgehalt für Befahrungen auf der Diemel sowie die Rahmenbedingungen zum Anmeldeverfahren. Erst jetzt ist jetzt bekannt geworden, dass durch eine Allgemeinverfügung kurzfristig doch ein halbjähriges Befahrungsverbot zwischen dem 16.10. und 14.04. eines jeden Jahres verhängt wurde. Der Hessische Kanu-Verband und der Deutsche Kanu-Verband werden mit den zuständigen Behörden versuchen eine Klärung herbeizuführen.

Der Hessische Kanu-Verband gibt dazu folgende Stellungnahme ab:

Das HKV-Präsidium ist von den letzten Entwicklungen, insbesondere der am 15.1.15 erlassenen Allgemeinverfügung überrascht worden. In keinem der Gespräche des Arbeitskreises ‘Nordhessische Fließgewässer‘ war laut Protokollen von einer Neufassung der Allgemeinverfügung und hier insbesondere von einem halbjährigen Befahrungsverbot die Rede. Auch die im Auftrag des Präsidiums an den Gesprächen beteiligten Vertreter haben nichts Derartiges berichtet!

Das letzte Gespräch des Arbeitskreises am 25.11.14 ist insofern unglücklich verlaufen, als das RP Kassel nunmehr die Kontingente der organisierten Sportler selbst verwaltet. Diese Aufgabe wurde in den letzten Jahren von der HKV-Geschäftsstelle übernommen. Die Argumente, die Geschäftsstelle hätte damit zu viel Arbeit sind gegenüber dem RP geäußert worden, in der Hoffnung, dass das Kontingentierungsverfahren für den organisierten Sport ausgesetzt wird. Als klar war, dass auf die Kontingentierung nicht verzichtet wird, hätten die HKV-Vertreter der Übernahme der Verwaltung durch das RP nicht zustimmen dürfen. Hier müssen wir uns den Vorwurf gefallen lassen, im Vorfeld nicht ausreichend miteinander kommuniziert zu haben.

Das Präsidium ist mit der derzeitigen Situation genauso unzufrieden, wie die Vereine des Bezirks Nordhessen und die Vereine aus dem Landesverband Nordrhein-Westfalen. Aus diesem Grund haben wir mit Datum vom 17.3.15 in einem Schreiben um ein Gespräch im Regierungspräsidium gebeten. Ziel ist es, die Verwaltung wieder von der HKV-Geschäftsstelle aus zu machen und das jahreszeitliche Befahrungsverbot wieder aus der Allgemeinverfügung zu streichen. Weder das HKV-Präsidium, noch die an den Gesprächen beteiligten Vertreter oder gar die Geschäftsstelle haben es versäumt, rechtzeitig zu intervenieren. Wir alle sind von der Allgemeinverfügung und dem Handeln des RP Kassel überrascht worden.

Stellungnahme von Präsident Christian Rose

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